Bitte nachfolgende Hinweise lesen, Einverständniserklärung anklicken und unten mit gelbem Button ABSCHICKEN!
Nenngeld
Fahrer: 170,00 €
Beifahrer: 110,00 €
Nichtmitglieder: zzgl. 30,00 € (werden bei Eintritt in die IG verrechnet!)
Das Nenngeld
nach Bestätigung und Vergabe der Startnummer bitte bis zum
25.07.2025 auf das Konto der DIXI-IG bei der Hamburger Sparkasse überweisen:
Verwendungszweck:
Herbstausfahrt 2025
Dixi-IG,
IBAN DE24 2005 0550 1373 1362 56, BIC HASPDEHHXXX
Hotel bitte nach Teilnahmebestätigung selbst buchen:
Bitte auch an die Hotelbuchung denken! Stichwort "DIXI Ausfahrt und Startnummer" (Siehe Ausschreibung!)
Hinweise und Rechtliches
Jeder Teilnehmer, Fahrer und Beifahrer nimmt auf eigene Gefahr unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Veranstalter an der Ausfahrt teil. Fahrzeuge sind vom Veranstalter nicht zusätzlich versichert. Geltende Verkehrsvorschriften der STVO sind unbedingt einzuhalten. Verstoß gegen diese, sowie Verwicklungen in einen Verkehrsunfall gehen zu Lasten des Fahrzeugführers bzw. des Verursachers/Schuldigen. Jeder Teilnehmer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder seinem Fahrzeug verursachten oder angerichteten Schäden. Es ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung und für alle Fahrer ein gültiger Führerschein erforderlich. Der Veranstalter „Dixi-IG“ und seine verantwortlichen Ausrichter lehnen gegenüber allen Teilnehmern der Ausfahrt jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen bzw. Beifahrer durch die Annahme dieser Teilnahmebestätigung für sämtliche in Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden auf jegliches Recht des Rückgriffs gegen die Veranstalter, dessen Beauftragte, Helfer, Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Bei ordnungsgemäßer Nennung erfolgt eine Nennbestätigung per E-Mail, bzw. auf der Internetseite der Dixi-IG, ohne Bestätigung ist eine Teilnahme nicht möglich. (Begrenzung auf 38 Fahrzeuge, Eingang der Nennung entscheidet) Nenngeld ist Reuegeld.